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Kurs-Info

Hygieneschulung *

nach Infektionsschutzgesetz und HACCP

Für alle Betriebsinhaber und deren Personal, die Lebensmittel herstellen oder in den Verkehr bringen, spielt das Infektionsschutzgesetz (IFSG) eine wichtige Rolle. Nach der Erstbelehrung, die durch das ortsansässige Gesundheitsamt erfolgt, ist eine Folgebelehrung nach IFSG alle zwei Jahre vorgeschrieben. Nach dem EU-Recht ist zudem eine jährliche Hygieneschulung nach HACCP (Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte) vorgesehen.
Mit der aktiven Teilnahme an dieser Folgebelehrung erfüllen Betriebsinhaber die Sorgfaltspflicht gegenüber den lebensmittelüberwachenden Behörden.
Folgende gesetzlich geforderte Schulungsinhalte werden anhand von Beispielen aus der Berufspraxis unterwiesen:
- Hygiene in der Praxis (Betriebshygiene, Personalhygiene, Produkthygiene)
- Grundlagen der Lebensmittelmikrobiologie
- Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Zeitraum: Do, 31.08.2023, 1 Termin
Uhrzeit: 16:30 Uhr - 18:45 Uhr
Ort: Oelde; FBS; Küche
Gebühr: 35,00 Euro
Leitung: Günter Pomp
Kursnummer: X7241-414
Terminliste: 
  • Donnerstag, 31.08.2023, 16:30 Uhr bis 18:45 Uhr
    Oelde; FBS; Küche
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